Elternbeirat
Entsprechend der Satzung über die Bildung von Elternbeiräten
in den Kindertagesstätten wird für jede Gruppe ein Elternbeirat
und ein Stellvertreter
gewählt.
Die Wahl des Elternbeirates findet im Rahmen des jährlichen
Elternnachmittages statt. Der Elternbeirat bleibt in der Regel im
Amt, bis sein Kind aus der Einrichtung verabschiedet wird. Meist
handelt es sich dabei um knapp zwei Jahre. Der Elternbeirat ist
ein Ansprechpartner für die Elternschaft und kann als Vermittler
zwischen Elternschaft und Einrichtung fungieren.
In den Gruppen findet sich ein Aushang mit einer Information
darüber, welcher Elternteil dem Elternbeirat angehört.